Mobilität von Personal
Als unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von deutschem Hochschulpersonal (Dozenten und Verwaltungspersonal) an europäische Hochschulen und an ausländische Unternehmen/Einrichtungen möglich.
Wer kann gefördert werden?
Hochschulpersonal aus verschiedensten Bereichen (International Office, Studierendenberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung, Technologie & Transfer, Finanzen, allgemeine & technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche, Fakultäten etc.)
Was kann gefördert werden?
Trainingsaufenthalte (z. B. Erfahrungsaustausch, Weiterbildungsmaßnahmen) von mindestens 1 Woche (= 5 Arbeitstage) und höchstens 6 Wochen an einer Einrichtung/Institution im europäischen Ausland. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.
Wie wird gefördert?
• Erstattung von Fahrtkosten
• Erstattung von Aufenthaltskosten bis maximal zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
Wie stelle ich einen Antrag?
- Sprechen Sie uns an !
- Vor der Abreise reichen Sie bitte den Dienstreiseantrag, die Annahmeerklärung und den Arbeitsplan (Work Plan) im International Office ein.
- An der Partnerhochschule lassen Sie sich bitte die "Confirmation" abzeichnen und reichen diese
- nach Rückkehr gemeinsam mit dem Bericht im International Office ein. Erst dann kann der gesamte Mobilitätszuschuss gewährt werden.
Weitere Informationen
Zuletzt geändert: 28.11.2011
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