Mobilität von Personal

Als unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von deutschem Hochschulpersonal (Dozenten und Verwaltungspersonal) an europäische Hochschulen und an ausländische Unternehmen/Einrichtungen möglich.

Wer kann gefördert werden?
Hochschulpersonal aus verschiedensten Bereichen (International Office, Studierendenberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung, Technologie & Transfer, Finanzen, allgemeine & technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche, Fakultäten etc.)

Was kann gefördert werden?

Trainingsaufenthalte (z. B. Erfahrungsaustausch, Weiterbildungsmaßnahmen) von mindestens 1 Woche (= 5 Arbeitstage) und höchstens 6 Wochen an einer Einrichtung/Institution im europäischen Ausland. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.

Wie wird gefördert?

• Erstattung von Fahrtkosten
• Erstattung von Aufenthaltskosten bis maximal zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

Wie stelle ich einen Antrag?

  1. Sprechen Sie uns an !
  2. Vor der Abreise reichen Sie bitte den Dienstreiseantrag, die Annahmeerklärung und den Arbeitsplan (Work Plan) im International Office ein.
  3. An der Partnerhochschule lassen Sie sich bitte die "Confirmation" abzeichnen und reichen diese
  4. nach Rückkehr gemeinsam mit dem Bericht im International Office ein. Erst dann kann der gesamte Mobilitätszuschuss gewährt werden.
 

Zuletzt geändert: 28.11.2011
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