ERASMUS Gastdozenturen
Mit diesem Programm können Dozenten gefördert werden, die beabsichtigen, an einer europäischen Partnerhochschule zu lehren. Die ERASMUS Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Wer kann gefördert werden?
• Lehrende aus deutschen Hochschulen
• Personal aus europäischen Unternehmen
Was kann gefördert werden?
• Gastlehraufenthalte mit mindestens 5 Unterrichtsstunden bis höchstens 6 Wochen (1 Woche = 5 Arbeitstage). Empfohlen ist ein Mindestaufenthalt von 5 Tagen.
Wie wird gefördert?
• Erstattung von Fahrtkosten
• Erstattung von Aufenthaltskosten bis maximal zu einem nach Zielländerngestaffelten EU-Höchstsatz
Wie stelle ich einen Antrag?
- Sprechen Sie uns an!
- Vor der Abreise reichen Sie bitte den Dienstreiseantrag, die Annahmeerklärung und das Lehrprogramm (Teaching Assignment) im International Office ein.
- An der Partnerhochschule lassen Sie sich bitte die "Confirmation" abzeichnen und reichen diese
- nach Rückkehr gemeinsam mit dem Bericht im International Office ein. Erst dann kann der gesamte Mobilitätszuschuss gewährt werden.
Zuletzt geändert: 27.11.2011
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