Gremien

Die Mitglieder einer Hochschule haben das Recht, die Belange der Hochschule mitzuentscheiden. Dies ist über die Selbstverwaltung und ihre Gremien möglich. Professorinnen und Professoren, Studierende, wissenschaftliche und nicht wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten als Mitgliedergruppen und sind berechtigt sowie auch verpflichtet, an der Selbstverwaltung der Hochschule mitzuwirken. Die einzelnen Mitgliedergruppen wählen ihre Vertreter für eine Amtszeit von zwei Jahren, die Studierenden für ein Jahr. In den einzelnen Gremien sind alle Mitgliedergruppen angemessen beteiligt.
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf dieser sowie den weiterführenden Seiten.
Der Gleichstellungsbeirat wirkt auf die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit von Frau und Mann an der Universität hin und berät die Hochschulleitung bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist die Interessenvertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten unter 25 Jahren.
Der Personalrat vertritt die Rechte der Arbeitnehmer und Beamten und berät in allen dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten.
Die Schwerbehindertenvertretung ist zuständig für alle Belange der von Behinderung bedrohten, behinderten und schwerbehinderten Universitätsmitarbeiter.
Die Selbstverwaltungsorgane der Studierenden sind die Fachschaftsräte (FsR) in den vier Fakultäten und der von diesen gebildete StudierendenKonvent (StuKo).
Zuletzt geändert: 09.05.2012
© 1994-2012, Bauhaus-Universität Weimar.
Impressum | Disclaimer | Datenschutz | Bemerkung zu dieser Seite
Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Piwik zur Web-Analyse.
- Kontakt |
- Detailsuche |
- Sitemap ||
deutsch | english

