Geschmacksmuster

Designschutz für Form- und Farbgestaltungen

Geschmacksmuster schützen die äußere Gestaltung, also das Design von zwei- oder dreidimensionalen Gegenständen. Schutzfähig ist die Form und/oder die Farbgebung von Gegenständen (z. B. Stoffe, Möbel etc.).

Ist das Geschmacksmuster eingetragen, hat der Anmelder das ausschließliche Recht, das Geschmacksmuster zu benutzen. Er kann Dritten verbieten, es ohne seine Zustimmung zu verwenden. Nur er darf ein Erzeugnis, in dem das Geschmacksmuster aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, herstellen, anbieten, in Verkehr bringen, ein- und ausführen sowie gebrauchen.

Die Anmeldung muss das grafische Muster wiedergeben (fotografische oder sonstige grafische Darstellung). In einer Anmeldung können bis zu 100 Muster zusammengefasst werden, wenn sie in mindestens eine gemeinsame Warenklasse einzuordnen sind.

Geschmacksmusterschutz entsteht nur, wenn das Muster zum Zeitpunkt der Anmeldung Neuheit und Eigenart aufweise. Neuheit und Eigenart werden aber bei der Eintragung des Musters in das Geschmacksmusterregister nicht geprüft. Diese Schutzvoraussetzung prüfen im Streitfall die Zivilgerichte.

Der Geschmacksmusterschutz entsteht mit dem Tag der Eintragung in das Geschmacksmusterregister. Er kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag aufrechterhalten werden.

Gebühren:
Einzelanmeldung
(einschließlich einer Schutzdauer von fünf Jahren)        
je Muster                                                      70,- Euro
Sammelanmeldung
(bis zu 100 Muster können mit einer Anmeldung eingereicht werden)
je Muster                                                        7,- Euro
mindestens jedoch                                       70,- Euro

Eine detaillierte Übersicht über die vom DPMA erhobenen Gebühren enthält das Kostenmerkblatt, das kostenlos bei den Auskunftsstellen angefordert oder über www.dpma.de abgerufen werden kann.

Quelle: Broschüre des Deutschen Patent- und Markenamtes "Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster im Überblick"
Stand: Januar 2007

 

 

Kontakt

Anica Meiland, Tel. 58 25 34, E-Mail: anica.meiland@uni-weimar.de

 

Zuletzt geändert: 03.02.2011
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