Gebrauchsmuster
einfach, preiswert und schnell zu erlangender Erfindungsschutz
Technische Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sind, können auch als Gebrauchsmuster geschützt werden, wenn sie zumindest auf einem erfinderischen Schritt beruhen.
Das Gebrauchsmuster ist für alle Bereiche der Technik offen, für die auch Patentschutz möglich ist. Nicht geschützt werden können allerdings Verfahren (z. B. Herstellungsverfahren oder Verwendungen).
Ähnlich wie das Patent gibt auch das Gebrauchsmuster seinem Inhaber für bis zu zehn Jahre das Recht, andere von der unberechtigten Nutzung seiner Erfindung auszuschließen.
Gebrauchsmustermeldungen müssen schriftlich mit einer Beschreibung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden. Da hier, anders als beim Patent, nicht geprüft wird, ob der Gegenstand neu und erfinderisch ist, kann der Anmelder bereits nach zwei bis drei Monaten gegen eine geringe Gebühr ein eingetragenes Gebrauchsmuster erhalten. Eine eingehende, alle Schutzvoraussetzungen umfassende Prüfung findet erst dann statt, wenn ein Dritter sich mit einem Löschungsantrag gegen das Gebrauchsmuster wendet.
Gebühren:
Anmeldung 40,- €
(einschließlich einer Schutzdauer von drei Jahren)
Eintragung ohne Prüfung der Neuheit und Erfindungshöhe
Eine detaillierte Übersicht über die vom DPMA erhobenen Gebühren enthält das Kostenmerkblatt, das kostenlos bei den Auskunftsstellen angefordert oder über www.dpma.de abgerufen werden kann.
Quelle: Broschüre des Deutschen Patent- und Markenamtes "Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster im Überblick"
Stand: Januar 2007
Kontakt
Anica Meiland, Tel. 58 25 34, E-Mail: anica.meiland@uni-weimar.de
Zuletzt geändert: 03.02.2011
© 1994-2012, Bauhaus-Universität Weimar.
Impressum | Disclaimer | Datenschutz | Bemerkung zu dieser Seite
Die Bauhaus-Universität Weimar verwendet Piwik zur Web-Analyse.
- Kontakt |
- Detailsuche |
- Sitemap ||
deutsch | english

