DAAD - Deutscher Akademischer Austauschdienst
Promotionsstipendien
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt Stipendien an deutsche Doktorandinnen und Doktoranden. Die Stipendien sind zu weiterqualifizierenden Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland bestimmt. Sie stehen Bewerberinnenund Bewerbern aller Fachrichtungen offen und wenden sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowohl an Hochschulen als auch an außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Auslandsaufenthalte in der Promotionsphase sollen Nachwuchskräften ermöglichen, frühzeitige Erfahrungen im internationalen Forschungsumfeld zu erwerben. Die Bearbeitung des Forschungsvorhabens im Ausland kann an einer Hochschule, einem außeruniversitären Forschungsinstitut, einem industriellen Forschungslabor oder als Feldforschung erfolgen.
Im Regelfall sind die Stipendien zur Durchführung von bis zu einjährigen Forschungsvorhaben im Ausland bestimmt, die im Zusammenhang mit einer Promotion an einer deutschen Hochschule stehen.
In seltenen, fachlich begründeten Ausnahmefällen können Stipendien auch zur vollständigen Durchführung eines Promotionsvorhabens im Ausland bzw. zur Erlangung des Doktorgrades einer ausländischen Hochschule gewährt werden. Bei der Beurteilung der Notwendigkeit mehrjähriger Aufenthalte im Ausland legt die Auswahlkommission wegen der mehrfach höheren Kosten einen besonders strengen Maßstab an.
Detaillierte Informationen zum DAAD und den Stipendienprogrammen finden Sie unter www.daad.de/ausland/de/3.4.html
DAAD - Aufstockung auf die Ländergraduiertenförderung
Der DAAD kann deutschen Graduierten wissenschaftlicher und künstlerischer Fachrichtungen, die im Rahmen ihres Stipendiums nach den Graduierten-, Promotions- und Nachwuchsförderungsgesetzen der Länder zur Durchführung ihres Arbeitsvorhabens einen Auslandsaufenthalt von mindestens 30 Tagen benötigen, ein Aufstockungsstipendium für diese Zeit (Förderungsdauer von bis zu 12 Monaten) gewähren.
Promotionsförderung bei binational betreuten Promotionsvorhaben
Der DAAD vergibt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Stipendiaten, die nach den Graduiertenförderungsgesetzen der Länder gefördert werden, auch Aufstockungsstipendien für gemeinsam von einem deutschen und einem ausländischen Hochschullehrer betreute Dissertationen zu besonderen Bedingungen: Ein Jahresstipendium für den Zweck einer gemeinsam betreuten Dissertation ist nach den Bedingungen der jeweiligen Betreuungsvereinbarung für kürzere Aufenthalte in bis zu drei aufeinander folgenden Jahren zu verwenden, wenn dies von Anfang an so beantragt wird. Für jede durch Beleg dokumentierte stattgefundene Reise des betreuenden deutschen und ausländischen Hochschullehrers wird eine Reisekostenpauschale gezahlt. Das Gesamtbudget für derartige Reisen beträgt bei Betreuungs-Vereinbarungen innerhalb Europas maximal 1.500 EUR, bei außereuropäischen Vereinbarungen maximal 2.500 EUR.
Stipendienhöhe
Nähere Informationen zu den Stipendienraten finden Sie unter http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00648.de.html
Detaillierte Informationen zu dieser Förderung finden Sie unter http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00658.de.html?detailid=219&fachrichtung=0&land=114&status=0&seite=1&overview=1&daad=1
Zuletzt geändert: 09.08.2006
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