Graduiertenförderung des Freistaates Thüringen
In der Graduiertenförderung des Freistaates Thüringen werden an der Bauhaus-Universität Weimar Stipendien zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses ausgeschrieben.
Die Dauer der Förderung beträgt 1 Jahr und kann auf Antrag verlängert werden.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Graduiertenförderungsverordnung vom 13. Juli 1993, zuletzt geändert am 25. Februar 2000.
Das Stipendium beträgt 715 € monatlich. Ein Familienzuschlag kann gezahlt werden, wenn mindestens ein Kind zu versorgen ist. Auf das Stipendium wird das Jahreseinkommen angerechnet, soweit es für alleinstehende Stipendiaten 7.670 €, für Verheiratete 17.900 € jährlich übersteigt. Berufstätigen kann das Stipendium nicht gewährt werden.
Die Ausschreibung erfolgt für alle wissenschaftlichen und künstlerischen Disziplinen, die in den Fakultäten
• Architektur
• Bauingenieurwesen
• Gestaltung
• Medien
vertreten sind.
Voraussetzung für eine Bewerbung zur Promotion an den Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen, Gestaltung und Medien:
- universitärer Abschluss; bei Abschluss einer Fachhochschule muss ein mehrsemestriges Studium festgelegter Schwerpunkte in der betreffenden Fakultät nachgewiesen werden;
- überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen und Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit (berufliche Praxis ist nicht Bedingung);
- Wahl eines Promotionsthemas, dessen Bearbeitung erwarten lässt, dass das Vorhaben einen wichtigen und hervorragenden Beitrag zum Erkenntnisfortschritt im Wissenschaftsfach erbringen wird;
- Annahme als Doktorand und Gewährleistung der Betreuung durch einen Professor der betreffenden Fakultät .
Voraussetzungen für eine Bewerbung für ein künstlerisches Vorhaben an den Fakultäten Gestaltung und Medien:
- abgeschlossenes Studium in einem künstlerischen / gestalterischen Studiengang;
- überdurchschnittliche Qualifikation;
- Wahl eines Vorhabens, das einen wichtigen Beitrag zur künstlerisch-wissenschaftlichen oder künstlerisch- praktischen Entwicklung erwarten lässt;
- Bestätigung des künstlerischen Vorhabens und Gewährleistung der Betreuung durch einen Professor der betreffenden Fakultät
Einzureichende Unterlagen:
- Bewerbungsantrag;
- Tabellarischer Lebenslauf mit Auflistung des wissenschaftlichen oder künstlerischen Werdeganges;
- gewähltes Promotionsthema mit ausführlicher Begründung der wissenschaftlichen Zielstellung und Angaben über den Zeitplan oder gewähltes künstlerisches Vorhaben mit ausführlicher Begründung ;
- Diplomurkunde und Diplomzeugnis oder gleichwertiges Zeugnis (beglaubigte Kopie);
- Erklärung eines Professors der Bauhaus - Universität zur Übernahme der Betreuung und Stellungnahme zum wissenschaftlichen Thema bzw. künstlerischen Vorhaben;
- Stellungnahme eines weiteren Professors zum wissenschaftlichen Thema bzw. künstlerischen Vorhaben.
- Annahmeerklärung als Doktorand durch die Graduierungskommission der Fakultät
Die Bauhaus-Universität strebt eine Erhöhung des weiblichen wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses an und fordert deshalb Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Bewerbungstermin: bis 15. Mai
Die Bewerbung ist zu richten an:
Bauhaus - Universität Weimar
Dezernat Studium und Lehre
Wissenschaftliche Weiterbildung/Promotionsstudium
99421 Weimar
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie bei
Frau Elvira Riedel,
Wiss. Weiterbildung/ Promotionsstudium,
Tel. 0 36 43 / 58 23 56
E-Mail: elvira.riedel@uni-weimar.de
http://www.uni-weimar.de/cms/Graduiertenfoerderung.5638.0.html
http://www.uni-weimar.de/cms/Bewerberantraege.5644.0.html
Besucheranschrift
Dezernat Studium und Lehre
Coudraystraße 7, Raum 417
Der Beginn der Förderung ist bei einem positiven Bescheid i.d.R. ab Oktober d.J. vorgesehen.
Zuletzt geändert: 02.03.2007
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