Graduiertenförderung des Freistaates Thüringen

In der Graduiertenförderung des Freistaates Thüringen werden an der Bauhaus-Universität Weimar Stipendien zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses ausgeschrieben.
Die Dauer der Förderung beträgt 1 Jahr und kann auf Antrag verlängert werden.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Graduiertenförderungsverordnung vom 13. Juli 1993, zuletzt geändert am 25. Februar 2000.

Das Stipendium beträgt 715 € monatlich. Ein Familienzuschlag kann gezahlt werden, wenn mindestens ein Kind zu versorgen ist. Auf das Stipendium wird das Jahreseinkommen angerechnet, soweit es für alleinstehende Stipendiaten 7.670 €, für Verheiratete 17.900 € jährlich übersteigt. Berufstätigen kann das Stipendium nicht gewährt werden.

Die Ausschreibung erfolgt für alle wissenschaftlichen und künstlerischen Disziplinen, die in den Fakultäten

• Architektur
• Bauingenieurwesen
• Gestaltung
• Medien

vertreten sind.

Voraussetzung für eine Bewerbung zur Promotion an den Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen, Gestaltung und Medien:

  • universitärer Abschluss; bei Abschluss einer Fachhochschule muss ein mehrsemestriges Studium festgelegter Schwerpunkte in der betreffenden Fakultät nachgewiesen werden;
  • überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen und Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit (berufliche Praxis ist nicht Bedingung);
  • Wahl eines Promotionsthemas, dessen Bearbeitung erwarten lässt, dass das Vorhaben einen wichtigen und hervorragenden Beitrag zum Erkenntnisfortschritt im Wissenschaftsfach erbringen wird;
  • Annahme als Doktorand und Gewährleistung der Betreuung durch einen Professor der betreffenden Fakultät .

Voraussetzungen für eine Bewerbung für ein künstlerisches Vorhaben an den Fakultäten Gestaltung und Medien:

  • abgeschlossenes Studium in einem künstlerischen / gestalterischen Studiengang;
  • überdurchschnittliche Qualifikation;
  • Wahl eines Vorhabens, das einen wichtigen Beitrag zur künstlerisch-wissenschaftlichen oder künstlerisch- praktischen Entwicklung erwarten lässt;
  • Bestätigung des künstlerischen Vorhabens und Gewährleistung der Betreuung durch einen Professor der betreffenden Fakultät


Einzureichende Unterlagen:

  • Bewerbungsantrag;
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Auflistung des wissenschaftlichen oder künstlerischen Werdeganges;
  • gewähltes Promotionsthema mit ausführlicher Begründung der wissenschaftlichen Zielstellung und Angaben über den Zeitplan oder gewähltes künstlerisches Vorhaben mit ausführlicher Begründung ;
  • Diplomurkunde und Diplomzeugnis oder gleichwertiges Zeugnis (beglaubigte Kopie);
  • Erklärung eines Professors der Bauhaus - Universität zur Übernahme der Betreuung und Stellungnahme zum wissenschaftlichen Thema bzw. künstlerischen Vorhaben;
  • Stellungnahme eines weiteren Professors zum wissenschaftlichen Thema bzw. künstlerischen Vorhaben.
  • Annahmeerklärung als Doktorand durch die Graduierungskommission der Fakultät


Die Bauhaus-Universität strebt eine Erhöhung des weiblichen wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses an und fordert deshalb Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Bewerbungstermin: bis 15. Mai

Die Bewerbung ist zu richten an:
Bauhaus - Universität Weimar
Dezernat Studium und Lehre
Wissenschaftliche Weiterbildung/Promotionsstudium
99421 Weimar

Anträge und weitere Informationen erhalten Sie bei

Frau Elvira Riedel,
Wiss. Weiterbildung/ Promotionsstudium,
Tel. 0 36 43 / 58 23 56

E-Mail: elvira.riedel@uni-weimar.de
http://www.uni-weimar.de/cms/Graduiertenfoerderung.5638.0.html
http://www.uni-weimar.de/cms/Bewerberantraege.5644.0.html

Besucheranschrift
Dezernat Studium und Lehre
Coudraystraße 7, Raum 417

Der Beginn der Förderung ist bei einem positiven Bescheid i.d.R. ab Oktober d.J. vorgesehen.

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Zuletzt geändert: 02.03.2007
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