Committees
Die Mitglieder einer Hochschule haben das Recht, die Belange der Hochschule mitzuentscheiden. Dies ist über die Selbstverwaltung und ihre Gremien möglich. Professoren, Studierende, akademische und sonstige Mitarbeiter gelten als Mitgliedergruppen und sind berechtigt sowie auch verpflichtet, an der Selbstverwaltung der Hochschule mitzuwirken. Die einzelnen Mitgliedergruppen wählen ihre Vertreter für eine Amtszeit von zwei Jahren, die Studierenden für ein Jahr. In den einzelnen Gremien müssen alle Mitgliedergruppen angemessen beteiligt sein.
Zuletzt geändert: 26.07.2007
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