Hinweise zur Veröffentlichung von WWW-Seiten

Wie veröffentliche ich eine private Homepage?

Jeder Angehörige der Universität hat die Möglichkeit eine eigene Homepage zu erstellen.

Es sind folgende Schritte durchzuführen:

  1. Homepage-Dokumente im HTML-Format erstellen,
    (Eine aktuelle online-HTML-Übersicht findet man auch unter http://www.teamone.de/selfhtml)
  2. Das Startdokument muss index.html heißen.
  3. Die Dateien müssen dann noch per sftp auf den Server homepage.uni-weimar.de in das public_html Verzeichnis übertragen werden.
    Von außerhalb des Uninetzes muss zuvor eine VPN-Verbindung aufgebaut werden
  4. Die Homepage testen (die Homepage hat  den URL webuser.uni-weimar.de/~loginname).
  5. Wenn alles funktioniert und Sie in die Liste der persönlichen Homepages aufgenommen werden wollen dann:
    eine E-Mail mit dem genauen URL und der genauen Angabe des Namens an den Webmaster schicken.

Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Veröffentlichung einer privaten Homepage auf dem Web-Server der Bauhaus-Universität Inhaltsanbieter (Content Provider) werden, mit der Folge, dass Sie laut § 7 I TMG für die Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen zivil-, strafrecht- und urheberrechtlich verantwortlich sind.
Hinweise dazu: www.uni-weimar.de/cms/Recht.1694.0.html

Wie mache ich Informationen aus meinem Bereich öffentlich?

Wenn Sie Informationen Ihres Bereiches (Professur, Dezernat, ...) im WWW-Server der Uni veröffentlichen wollen haben sie folgende Möglichkeiten:

Sie wollen diese Informationen nicht selber gestalten:
Wenden Sie sich an den Verantwortlichen Ihres Bereiches für die WWW-Seiten und bitten Sie ihn, diese Aufgabe zu übernehmen.

Sie wollen die Informationen selber gestalten:

  1. Beschäftigen Sie sich mit HTML und dem Internet.
  2. Beachten Sie beim Anfertigen der Seiten die Gestaltungshinweise für die WWW-Seiten der Uni.
  3. Nehmen Sie Kontakt mit dem Webmaster der Uni auf und vereinbaren Sie mit ihm, in welches Verzeichnis Ihre Dokumente abgelegt werden sollen, in welche Dokumente neue Verweise eingebaut werden müssen und wer auf Ihre Seiten Zugriffsberechtigung haben soll.
 

Zuletzt geändert: 20.10.2010
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