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Allgemeines

Der Datenverkehr zwischen dem Netzwerk der Bauhaus-Universität und dem Internet wird permanent unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch das SCC überwacht, um schon frühzeitig Veränderungen in der Nutzung der IT-Ressourcen zu entdecken, die möglicherweise auf einen Missbrauch zurückzuführen sind.

Leider mussten wir bei unseren Überprüfungen feststellen, dass die Grenzen der Nutzerordnung von einigen Nutzern deutlich überschritten wurden.
Gemäß §2 der Ordnung für die Nutzung der IV-Infrastruktur der Bauhaus-Universität ist es zulässig, IT-Systeme, Netze und IT-Dienstleistungen für die Erfüllung von Studien- bzw. Dienstaufgaben in Forschung, Lehre, Verwaltung, zentralen Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.
Nutzungen mit anderen Zielstellungen, also auch der rein private Gebrauch, sind genehmigungspflichtig, sofern sie nicht geringfügig sind.

Gemäß §7 der Ordnung für die Nutzung der IV-Infrastruktur der Bauhaus-Universität kann bei einem Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen eine Abmahnung erfolgen oder die Zulassung vorübergehend oder dauerhaft entzogen bzw. eingeschränkt werden.
Alle Nutzer sind aufgefordert, verantwortungsvoll mit den zur Verfügung gestellten Ressourcen umzugehen.

Anzeige des Datentransfervolumens des eigenen Anschlusses

Jeder Nutzer kann sich stets über sein Transfervolumen online informieren:

https://www.net.uni-weimar.de/xwintraffic/

Zur Beachtung: Der Zugriff muss ohne VPN-Client erfolgen.

Hinweis auf Begrenzung des Datentransfers für Anschlüsse in den Wohnheimen

In der Vergangenheit wurden wiederholt durch einzelne Nutzer sehr hohe Datentransfervolumina mit dem Internet erreicht, die nicht konform zur geltenden Nutzungsordnung waren, da sie in keinem Zusammenhang zu Forschung und Lehre standen. (Vgl.: http://www.uni-weimar.de/cms/Nutzungsordnung.1747.0.html)

Die Bearbeitung der Vorfälle gestaltete sich sehr zeitaufwendig. Trotz Optimierungen und einer intensivierten Informationspolitik konnten nur zeitlich begrenzte Erfolge erzielt werden. Der größte Teil der Verursacher ist sich des Problems und der häufigsten Folgen nicht bewusst und bedarf der technologischen Unterstützung, um eine bessere Absicherung vor Gefahren aus dem Internet zu realisieren.

Um eine dauerhafte Lösung mit wenig Personaleinsatz zu erreichen, wurde beschlossen, ab dem 01.01.2007 einen Automatismus zu implementieren: Beim Erreichen eines bestimmten Transfervolumens innerhalb eines Monats wird die Übertragungsbandbreite des betreffenden Anschlusses für den restlichen Monat stark begrenzt. Die volle Bandbreite wird erst zu Beginn des Folgemonats wieder zur Verfügung gestellt.

Der Schwellwert (Transfervolumen) und die danach verbleibenden Bandbreite werden durch das SCC festgelegt und in Zukunft dynamisch angepasst. Die Werte werden ein Vielfaches der durchschnittlichen Internetnutzung darstellen, um sich an die jeweils aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Ausnahmeregelungen sind organisatorisch und technologisch ausgeschlossen und werden deshalb nicht vorgesehen.

Ab 04.11.2011 werden für Anschlüsse in den Wohnheimen des Studentenwerks folgende Grenzwerte aktiviert:
Schwellwert: 40 GB Gesamtvolumen (up- plus downstream)
Bandbreite bei Überschreiten: 64 kBit/s

 

Zuletzt geändert: 07.11.2011
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