Sorgfältige Personalauswahl (M 2.12)
Mit Administrationsaufgaben auf Netzwerk- und Systemebene dürfen nur sorgfältig ausgewählte, ausreichend qualifizierte, vertrauenswürdige, zuverlässige und motivierte Mitarbeiter betraut werden. Kurzzeitig befristet beschäftigte Mitarbeiter (Beschäftigungsverhältnis von weniger als einem Jahr) sollten nach Möglichkeit keine Aufgaben übernehmen, die nur mit Administratorrechten ausgeführt werden können.
Das eingesetzte Personal ist regelmäßig darüber zu belehren, dass die Befugnisse nur für die erforderlichen Administrationsaufgaben verwendet werden dürfen.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
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