Entwicklung von Software nach standardisierten Verfahren (M 2.31)
Softwareentwicklungen ab einer gewissen Größenordnung müssen nach standardisierten Verfahren und nach Maßgabe der für die Universität geltenden Regelungen durchgeführt werden, die u. a. ein klar umrissenes Projektmanagement und eine Qualitätssicherung beinhalten.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
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