Dokumentation der IT-Verfahren bezüglich der IT-Sicherheit (M 2.6)

IT-Verfahren sind bezüglich der Sicherheit mindestens hinsichtlich der folgenden Punkte zu dokumentieren:
- Vertretungsregelungen, insbesondere im Administrationsbereich
- Zugriffsrechte
- Organisation, Verantwortlichkeit und Durchführung der Datensicherung
- Installation und Freigabe von Software
- Zweck, Freigabe und Einsatz selbsterstellter Programme
- Dienstanweisungen
- Arbeitsanleitungen für Administrationsaufgaben etc.
- auftretende Sicherheitsprobleme aller Art
- Notfallregelungen
- Wartungsvereinbarungen
- Verfahrensbeschreibungen nach Datenschutzrecht
Nur dokumentierte Verfahren dürfen betrieben werden.
Der IT-Verantwortliche sorgt für die aktuelle Dokumentation der Verfahren seines Bereiches. Der IT-Verantwortliche ist verantwortlich für die Erstellung und Pflege der Dokumentation der IT-Verfahren seines Bereiches.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
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