Dokumentation der IT-Verfahren bezüglich der IT-Sicherheit (M 2.6)

IT-Verfahren sind bezüglich der Sicherheit mindestens hinsichtlich der folgenden Punkte zu dokumentieren:

  • Vertretungsregelungen, insbesondere im Administrationsbereich
  • Zugriffsrechte
  • Organisation, Verantwortlichkeit und Durchführung der Datensicherung
  • Installation und Freigabe von Software
  • Zweck, Freigabe und Einsatz selbsterstellter Programme
  • Dienstanweisungen
  • Arbeitsanleitungen für Administrationsaufgaben etc.
  • auftretende Sicherheitsprobleme aller Art
  • Notfallregelungen
  • Wartungsvereinbarungen
  • Verfahrensbeschreibungen nach Datenschutzrecht

Nur dokumentierte Verfahren dürfen betrieben werden.

Der IT-Verantwortliche sorgt für die aktuelle Dokumentation der Verfahren seines Bereiches. Der IT-Verantwortliche ist verantwortlich für die Erstellung und Pflege der Dokumentation der IT-Verfahren seines Bereiches.

 

Zuletzt geändert: 02.10.2007
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