3. Maßnahmen des IT-Grundschutzes für IT-Personal

Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen richten sich an alle Mitarbeiter der Bau-haus-Universität Weimar und der Hochschule für Musik Franz Liszt, die verantwortlich Aufgaben im Bereich des IT-Betriebs wahrnehmen oder Verantwortung im organisatorischen Bereich tragen. Insbesondere sind dies IT-Abteilungsleiter, IT-Verantwortliche, Verfahrensverantwortliche, System -, Netzadministratoren, Applikationsbetreuer, Benutzerservice, Programmentwickler u.a. Die Maßnahmen ergänzen die im vorangegangenen Abschnitt dargestellten Maßnahmen für den IT-Anwender, die auch für das IT-Personal maßgeblich sind.

Im Interesse einer möglichst kompakten Darstellung sollen hier nur ergänzende Maß-nahmen und Aspekte aufgeführt werden. Bei spezifischen Aufgabenstellungen, insbesondere im Umfeld von System- und Netzadministration, kann eine Abweichung in einzelnen Punkten der zuvor behandelten Maßnahmen notwendig sein. In jedem Fall sind aber die zugrunde liegenden Sicherheitsaspekte nicht außer Kraft zu setzen, sondern der gegebenen Situation anzupassen.

 

Die einzelnen Maßnahmen können Sie über die Menüleiste links oder die Auswahl auf der Seite Verantwortlichkeiten aufrufen

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Zuletzt geändert: 09.11.2007
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