Schützenswerte Daten auf dem Arbeitsplatz-PC (M 1.21)

Das Speichern schützenswerter Daten auf der Festplatte des Arbeitsplatz-PCs oder anderer lokaler Speicher- oder Übertragungsmedien und deren Übertragung ist nur verschlüsselt zulässig. Die Zugriffsrechte der verschlüsselten Dateien sind so zu setzen, dass Unbefugte keinen Zugriff erlangen können. (Siehe auch M 1.17)

 

Zuletzt geändert: 02.10.2007
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