Räumlicher Zugangsschutz (M 1.4)

Der unbefugte Zugang zu IT-Systemen und die unautorisierte Benutzung von Informationstechnik muss verhindert werden. Der Zugang ist über Zutrittsregelungen zu sichern, zum Beispiel über eine Schlüsselverwaltung mit Vergaberechten, oder dem Einsatz von Chipkarten, wie der Thoska. Der Zutritt zu schutzbedürftigen Räumen von nicht autorisiertem Personal (z. B. Besuchern, Wartungspersonal) darf nur bei Anwesenheit oder in Begleitung Zutrittsberechtigter erfolgen.
Bei Abwesenheit der Benutzer sind die Räume in denen sich IT-Systeme befinden verschlossen zu halten. Bei der Anordnung und baulichen Einrichtung der Geräte ist darauf zu achten, dass schützenswerte Daten nicht von Unbefugten eingesehen werden können. Beim Ausdrucken derartiger Daten muss das Entnehmen der Ausdrucke durch Unbefugte verhindert werden.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
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