Personenbezogene Kennungen (M 1.11)
Alle IT-Systeme sind so einzurichten, dass nur berechtigte Benutzer die Möglichkeit haben, mit ihnen zu arbeiten. In der Regel erfolgt eine Authentifizierung mittels Benutzerkennung und Passwort. Die Vergabe von Benutzerkennungen für die Arbeit an IT-Systemen soll in der Regel personenbezogen erfolgen. Die Arbeit unter der Kennung einer anderen Person ist unzulässig. Dem Benutzer ist untersagt, Kennungen und Passwörter weiterzugeben.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
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