Netzzugänge (M 1.14)

An das Datenkommunikationsnetz der Bauhaus-Universität Weimar dürfen nur Computer, Übertragungseinrichtungen und Geräte angeschlossen werden, die vom Betreiber (= SCC) zugelassen sind. Insbesondere die eigenmächtige Einrichtung oder Benutzung von zusätzlichen Verbindungen (Modems, WLAN-Access-Points o. ä.) ist unzulässig.

 

Zuletzt geändert: 28.10.2008
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