Meldung von Sicherheitsvorfällen (M 1.3)

Auftretende Sicherheitsvorfälle aller Art (Systemabstürze, Fehlerhaftes Verhalten von bisher fehlerfrei laufenden Anwendungen, Hardwareausfälle und -beschädigungen, Eindringen Unbefugter, Manipulationen, Virenbefall etc.) sind dem zuständigen IT-Personal unverzüglich zu melden und, falls erforderlich, zur Vermeidung von Folgestörungen, Unfällen und Bränden das System kenntlich zu sperren. Gegenmaßnahmen dürfen erst nach Aufforderung durch Berechtigte ergriffen werden. Jeder schwerwiegende Vorfall ist zu dokumentieren. Informationen über Sicherheitsvorfälle dürfen nicht unautorisiert an Dritte weitergegeben werden.
Zuletzt geändert: 02.10.2007
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