Keine private Hard- und Software (M 1.8)

Die Benutzung von privater Hard- und Software in Verbindung mit technischen Einrichtungen der Bauhaus-Universität Weimar und der Hochschule für Musik Franz Liszt und deren Netzen ist ausschließlich im Bereich der Wohnheime des Studentenwerk Thüringen und öffentlichen VPN Dosen sowie dem WLAN-Netzbereich gestattet. Sondergenehmigungen, zum Beispiel im Rahmen von Schulungsveranstaltungen oder Vorträgen, können auf Antrag durch die zuständigen IT-Verantwortlichen des Bereichs oder dafür zuständiges IT-Personal erteilt werden.

 

Zuletzt geändert: 02.10.2007
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