Einhaltung einschlägiger Regelungen und Ordnungen (M 1.2)

Die Benutzer sollten die einschlägigen internen Regelungen und Ordnungen für die Benutzung der Informationstechnik kennen, insbesondere die Ordnung für die Nutzung der IV-Infrastruktur der Bauhaus-Universität Weimar und haben diese einzuhalten.

 

Zuletzt geändert: 02.10.2007
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