Datenträgerkennzeichnung (M 1.18)

Zur schnellen Identifizierung sind Datenträger soweit möglich eindeutig zu kennzeichnen. Bei schützenswerten Informationen sollte die Kennzeichnung jedoch für Unbefugte keine Rückschlüsse auf den Inhalt erlauben, um einen Missbrauch zu erschweren. Eine festgelegte Struktur von Kennzeichnungsmerkmalen (z. B. Verfahren, Dateien, Inhalt, Datum der ersten Ingebrauchnahme, sowie das Datum des erstmaligen und letztmaligen Beschreibens) erleichtert die Zuordnung in Bestandsverzeichnissen. Darüber hinaus sollten die Datenträger mit den für das Auslesen notwendigen Parametern gekennzeichnet werden.

 

Zuletzt geändert: 02.10.2007
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