Brandschutz (M 1.5)

Die bestehenden Brandschutzvorschriften sind unbedingt einzuhalten.
In allen Räumen der Bauhaus-Universität  und der Hochschule für Musik Franz Liszt besteht Rauchverbot. Brand- und Rauchschutztüren sind stets geschlossen zu halten und dürfen nicht (unzulässig) z. B. durch Keile offen gehalten werden.

Die Fluchtwege müssen immer offen gehalten werden, das heißt insbesondere, dass sie nicht versperrt werden dürfen, z. B. durch im Flur abgestelltes Inventar oder indem die Fluchttüren abgeschlossen werden.

Muss ein Gebäude auf Grund eines Brandes verlassen werden, ist gemäß der Anweisungen im Punkt „Flucht und Rettung“ zu handeln.

Beim Einsatz von Handfeuerlöschern sind folgende Informationen zu beachten: Link.
Die Beschäftigten sollten sich die Standorte des nächsten Feuerlöschers einprägen.

 

Zuletzt geändert: 02.10.2007
© 1994-2012, Bauhaus-Universität Weimar.
Impressum | Disclaimer | Data privacy | Your feedback

The Bauhaus-Universität Weimar uses Piwik for web analytics.