Anwenderqualifizierung (M 1.1)

Vor der Übernahme IT-gestützter Aufgaben sind die Benutzer zeitnah und ausreichend zu schulen. Dabei müssen sie in die Benutzung der für den Arbeitsplatz wesentlichen IT-Systeme und IT-Anwendungen eingewiesen werden. Außerdem sind sie mit den für sie relevanten Sicherheitsmaßnahmen und den Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen. Bei umfangreichen Änderungen in einer IT-Anwendung müssen darüber hinaus Schulungsmaßnahmen durchgeführt werden. An Stelle einer Schulung kann hier auch die Forderung nach selbständiger Einarbeitung stehen, wenn leicht verständliche Handbücher (ggf. in elektronischer Form) zur Verfügung gestellt werden und eine ausreichende Einarbeitungszeit gewährt wird.

 

Zuletzt geändert: 02.10.2007
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