Sprachenzentrum: Gebühren
Für die Teilnahme an weiterbildenden Veranstaltungen (semesterbegleitende allgemeine Sprach- und Fachsprachenkurse, Intensivsprachkurse) des Sprachenzentrums der Bauhaus-Universität Weimar sind Gebühren zu entrichten. Damit soll sichergestellt werden, dass das Sprachenzentrum auch in den kommenden Jahren ein attraktives und umfangreiches Angebot an Sprachkursen bereitstellen kann.
Die Erhebung von Gebühren ist in der "Gebührenordnung für weiterbildende Sprachkurse und Fachsprachenkurse am Sprachenzentrum der Bauhaus-Universität Weimar" geregelt, die in den Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar, Ausgabe 20/2011 vom 7.7.2011 veröffentlicht wurde.
Gebührenpflicht und -befreiung
(1) Eine Gebühr wird nur für diejenigen Veranstaltungen erhoben, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind (außercurriculare Angebote). Studierende, die nach den Vorschriften der für sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung die Teilnahme an einem oder mehreren Sprachkursen nachweisen müssen und dies in geeigneter Weise belegen, sind von der Gebührenpflicht befreit.
(2) Gleiches gilt für ausländische Studierende, die die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) mit der Auflage bestanden haben, nach Studienbeginn studienbegleitende Deutschkurse zu besuchen.
(3) Die Pflicht zur Entrichtung von Gebühren entfällt ferner für Studierende, die im Rahmen eines Hochschulprogramms befristet an der Bauhaus-Universität Weimar studieren, für einen studienvorbereitenden Intensivkurs Deutsch als Fremdsprache im Umfang von 4 SWS.
Höhe der Gebühren
(1) Die Gebühr für Lehrveranstaltungen beträgt € 10,00 pro Semesterwochenstunde (SWS) für Studierende, € 15,00 für Mitarbeiter und € 20,00 für Gasthörer. Das bedeutet, dass ein Sprachkurs mit 2 SWS (= ca. 30 Unterrichtsstunden) € 20,00, ein Sprachkurs mit 3 SWS (= ca. 45 Unterrichtsstunden) € 30,00 kostet usw.
(2) Die Gebühr kann auf Antrag erlassen werden für ausländische Studierende, die vom DAAD eine Studienbeihilfe erhalten. Entsprechendes gilt für Studienbeihilfen ausländischer Studierenden, die vom International Office im Einzelfall als gleichwertig anerkannt werden.
(3) Personen, welche den Gebührenerlass nach Abs. 2 beantragen, müssen die Erlassgründe spätestens bei Kursbeginn nachweisen. Die Entscheidung trifft die Leitung des Sprachenzentrums.
Fälligkeit und Entrichtung der Gebühr
Nach der Zuweisung eines Kursplatzes wird die Gebühr mit Kursbeginn zur Zahlung fällig. Wer die Kursgebühr nicht fristgerecht leistet, wird von der Kursteilnahme ausgeschlossen.Die Kursgebühren sind in der Regel nach Abschluss der Einschreibung in der 2. Semesterwoche bar im Sekretariat des Sprachenzentrums zu entrichten. Die genauen Termine finden Sie unter Termine. Interessenten, die die Gebühr nicht fristgerecht entrichten, müssen mit einem Säumniszuschlag von € 10 rechnen.
Zuletzt geändert: 20.09.2011
© 1994-2012, Bauhaus-Universität Weimar.
Impressum | Disclaimer | Data privacy | Your feedback
The Bauhaus-Universität Weimar uses Piwik for web analytics.
- Kontakt |
- Detailsuche |
- Sitemap ||
deutsch | english

