Regelungen
Mitteilungen der Bauhaus-Universität
- Dienstanweisung zum Vollzug von Rechtsvorschriften des Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes in der Bauhaus-Universität Weimar (MdU 06/2005)
- IT-Sicherheitsordnung für die Hochschule für Musik Franz Liszt und die Bauhaus-Universität Weimar vom 04.07.2005
Merkblatt über den Betrieb von Sicherheitsschränken
Bundesregelungen/Landesregelungen
- Für Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln etc.: www.umwelt-online.de
Auf umwelt-online Login gehen und anklicken.
- Für Unfallverhütungsvorschriften: regelwerk.unfallkassen.de
Der für die Bauhaus-Universität Weimar zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger ist die Unfallkasse Thüringen.
Zu erreichen unter www.ukt.de
Die im o. g. Regelwerkaufgeführten Unfallverhütungsvorschriften sind mit dem Verzeichnis der Unfallkasse Thüringen zu vergleichen. Ist eine Unfallverhütungsvorschrift in diesem Verzeichnis nicht aufgeführt, so ist die Unfallverhütungsvorschrift im Freistaat Thüringen nicht rechtsverbindlich!
Zusätzlich sind die in den einzelnen Bereichen erlassenen Arbeitssicherheitsregeln, Betreibsanweisungen, Studioordnungen, Werkstattordnungen etc. zu beachten.
Zuletzt geändert: 21.05.2012
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