Notfallplan der Bauhaus-Universität Weimar
Notfallerkennung und Notfallmeldung
Sicherheitsunternehmen Notfälle
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Bereitschaftsdienst erforderlich?
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ja | nein |
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| eigenständiges Handeln
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Bereitschaftsdienst
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Hinzuziehen eines Angehörigen der Universitätsleitung erforderlich?
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ja | nein |
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| eigenständiges Handeln zusammen mit dem Sicherheitsunternehmen
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Anmerkung: Trotz Verständigung eines Angehörigen der Universitätsleitung sind von Sicherheitsunternehmen und vom Bereitschaftsdienst die festgelegten Maßnahmen zur Abwendung der Notfälle sowie möglicher Folgeschäden einzuleiten.
Erläuterungen zum Notfallplan
Für die aus den Notfällen abzuleitenden organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen ist das Sicherheitsunternehmen laut Dienstanweisung verantwortlich. Wird die Universität über mehrere Tage geschlossen (Feiertage), so wird durch Festlegung des Leiters Servicezentrum Liegenschaften zusätzlich ein Bereitschaftsdienst der Universität eingesetzt. Das Sicherheitsunternehmen legt fest, ob bei Vorliegen eines Notfalls der Bereitschaftsdienst in Anspruch genommen wird. Auf Festlegung durch die Universitätsleitung haben sich neben dem Bereitschaftsdienst Personen aus folgendem Personenkreis als Angehörige der Universitätsleitung in Bereitschaft zu halten:
- Rektor/Prorektoren
- Kanzler/Stellvertreter des Kanzlers
Die Information an den Angehörigen der Universitätsleitung bzw. das Hinzuziehen desselben wird durch den Bereitschaftsdienst veranlasst.
Bei Eintreten bzw. Bekanntwerden eines Notfalles sind die technischen und organisatorischen Sofortmaßnahmen durch das Sicherheitsunternehmen, wenn notwendig durch Hinzuziehung des Bereitschaftsdienstes, zu ergreifen. Sind darüber hinaus noch weitere Maßnahmen erforderlich, die aber terminlich nicht die Priorität von Sofortmaßnahmen haben und/oder erst nach Überwindung des Notfalles und bei Wiederanlauf zu treffen sind, kann bei Bedarf durch den Bereitschaftsdienst das/die Mitglied/er der Universitätsleitung hinzugezogen werden. Gemeinsam werden weitere organisatorische und technische Maßnahmen (z. B. Evakuierung von Sachwerten, Schadensfeststellung, Hinzuziehen weiterer Personen) festgelegt.
Die generelle vertraglich gesicherte Verantwortung des Sicherheitsunternehmens für die organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen wird durch das Hinzuziehen des Bereitschaftsdienstes und des/der Mitgliedes/er der Universitätsleitung nicht eingeschränkt. Entwickelt sich aus dem Notfall ein Katastrophenfall bzw. ereignet sich ein Katastrophenfall (ein Ereignis, das in außergewöhnlichem Umfang Personen- oder Sachschäden verursacht und dessen Folgen mit örtlichen Mitteln allein nicht begegnet werden können), so tritt unverzüglich im Dienstzimmer des Kanzlers die Einsatzleitung für die Gefahrenabwehr der Bauhaus-Universität Weimar (im Weiteren Einsatzleitung genannt) zusammen.
Einsatzleitung zur Gefahrenabwehr
Funktion in der Einsatzleitung | Funktion in der Universität |
1. Einsatzleiter | Kanzler/Stellvertreter des Kanzlers |
2. Stellvertreter | Leiter Servicezentrum Sicherheitsmanagement |
3. Technischer Leiter | Leiter Servicezentrum Liegenschaften (SL) |
Telefon dienstlich/privat - siehe Notfallblatt
Das Dienstzimmer des Kanzlers ist die Leitstelle der Einsatzleitung; es liegen dort aus:
- ein Exemplar der Flucht- und Rettungspläne
- ein Exemplar des Feuerwehrplanes
Notfall Hochwasser
Weimarer Notfallverbund
Klassik Stiftung Weimar Senckenbergische Forschungsstation für Quartärpaläontologie Weimar | ||
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Sicherheitsunternehmen | ||
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Leiter Servicezentrum Sicherheitsmanagement | ||
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Eigenständiges Handeln | ||
Räumungsordnung
Einsatzleitung:
Für die Anordnung der Räumung oder Evakuierung eines Gebäudes ist die Einsatzleitung für Gefahrenabwehr der Bauhaus-Universität Weimar zuständig. Anwesende Vertreter der Feuerwehr und/oder der Polizei werden zur Entscheidung über die Notwendigkeit der Räumungs- oder Evakuierungsanordnung beigezogen. Sind Menschen in Gefahr und es besteht die Möglichkeit der Beiziehung nicht, entscheidet die Einsatzleitung in eigener Verantwortung.
Helfer für die Einsatzleitung:
Als Helfer der Einsatzleitung sind vorrangig eingesetzt:
- Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens
- Hausmeister der jeweiligen Gebäude
Weitere Helfer können je nach vorgefundener Situation durch die Einsatzleitung eingesetzt werden.
Räumungsalarmierung:
Die Räumungsalarmierung erfolgt durch Notfallmeldeanlagen an alle Nutzer innerhalb eines Gebäudes oder durch das Sicherheitsunternehmen an die Bereichsleiter und an den/die Hausmeister des betreffenden Gebäudes. Die Räumungsaufforderung in den Stockwerken geschieht durch Zuruf der Beschäftigten selbst. Zur Lenkung des Personenstromes können die Helfer der Einsatzleitung im Bedarfsfall Handmegaphone einsetzten.
Räumungsablauf:
- Nach erfolgter Räumungsanordnung verlassen alle Personen die betreffenden Bereiche und begeben sich über die gekennzeichneten Fluchtwege und Treppenräume zum Sammelplatz.
- Vor Verlassen der Räume sind die Anlagen, Geräte und Maschinen auszuschalten.
- Soweit möglich sind Gefahrenquellen (z. B. in Gebrauch befindliche Gefahrstoffe, Druckgasbehälter etc.) zu beseitigen (z. B. Behälter schließen; in Sicherheitsschränke einstellen etc.).
- Beim Verlassen der Räume sind Fenster und Türen zu schließen, jedoch nicht abzuschließen.
- Offene Flammen (z. B. Brenner) sind zu löschen.
- Die Helfer der Einsatzleitung überzeugen sich von der vollständigen Leerung des Gebäudes und melden dies der Einsatzleitung.
- Muss der Fluchtweg aus zwingenden Gründen geändert werden, so wird dies (ggf. unter Zuhilfenahme der Handmegaphone) durch die Helfer der Einsatzleitung bekannt gegeben.
Sammelplätze
Gebäudestandort Marienstraße: | Beethovenplatz |
Gebäudestandort | Rasenfläche am Liszt-Haus |
Gebäudestandort Steubenstraße: | Frauenplan |
Gebäudestandort Coudraystraße: | Rasenfläche Ecke Bad- Hersfelder-Straße/ |
Sammelplatznummer siehe Lageplan:
Weimar, 31. Januar 2006
Dipl.-Ing. D. Schmidt
Leiter Servicezentrum Sicherheitsmanagement
Zuletzt geändert: 02.04.2012
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