Notfallplan der Bauhaus-Universität Weimar

 

Notfallerkennung und Notfallmeldung

 

Erläuterungen

 

 

Sicherheitsunternehmen

Notfälle

  • Brände/Explosionen
  • Havarien
  • Unfälle
  • Einbrüche
  • Bombendrohung

 

 

 

 

Bereitschaftsdienst erforderlich?
(nur, wenn festgelegt)

 

ja

nein

 

eigenständiges Handeln

 

 

 

Bereitschaftsdienst

 

 

Hinzuziehen eines Angehörigen der Universitätsleitung erforderlich?

 

ja

nein

 

eigenständiges Handeln zusammen mit dem Sicherheitsunternehmen

 



Angehöriger der Universitätsleitung
Personenkreis:

  • Rektor/Prorektoren
  • Kanzler/Stellvertreter des Kanzlers

Anmerkung: Trotz Verständigung eines Angehörigen der Universitätsleitung sind von Sicherheitsunternehmen und vom Bereitschaftsdienst die festgelegten Maßnahmen zur Abwendung der Notfälle sowie möglicher Folgeschäden einzuleiten.

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Erläuterungen zum Notfallplan

Für die aus den Notfällen abzuleitenden organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen ist das Sicherheitsunternehmen laut Dienstanweisung verantwortlich. Wird die Universität über mehrere Tage geschlossen (Feiertage), so wird durch Festlegung des Leiters Servicezentrum Liegenschaften zusätzlich ein Bereitschaftsdienst der Universität eingesetzt. Das Sicherheitsunternehmen legt fest, ob bei Vorliegen eines Notfalls der Bereitschaftsdienst in Anspruch genommen wird. Auf Festlegung durch die Universitätsleitung haben sich neben dem Bereitschaftsdienst Personen aus folgendem Personenkreis als Angehörige der Universitätsleitung in Bereitschaft zu halten:

  • Rektor/Prorektoren
  • Kanzler/Stellvertreter des Kanzlers

Die Information an den Angehörigen der Universitätsleitung bzw. das Hinzuziehen desselben wird durch den Bereitschaftsdienst veranlasst.

Bei Eintreten bzw. Bekanntwerden eines Notfalles sind die technischen und organisatorischen Sofortmaßnahmen durch das Sicherheitsunternehmen, wenn notwendig durch Hinzuziehung des Bereitschaftsdienstes, zu ergreifen. Sind darüber hinaus noch weitere Maßnahmen erforderlich, die aber terminlich nicht die Priorität von Sofortmaßnahmen haben und/oder erst nach Überwindung des Notfalles und bei Wiederanlauf zu treffen sind, kann bei Bedarf durch den Bereitschaftsdienst das/die Mitglied/er der Universitätsleitung hinzugezogen werden. Gemeinsam werden weitere organisatorische und technische Maßnahmen (z. B. Evakuierung von Sachwerten, Schadensfeststellung, Hinzuziehen weiterer Personen) festgelegt.

Die generelle vertraglich gesicherte Verantwortung des Sicherheitsunternehmens für die organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen wird durch das Hinzuziehen des Bereitschaftsdienstes und des/der Mitgliedes/er der Universitätsleitung nicht eingeschränkt. Entwickelt sich aus dem Notfall ein Katastrophenfall bzw. ereignet sich ein Katastrophenfall (ein Ereignis, das in außergewöhnlichem Umfang Personen- oder Sachschäden verursacht und dessen Folgen mit örtlichen Mitteln allein nicht begegnet werden können), so tritt unverzüglich im Dienstzimmer des Kanzlers die Einsatzleitung für die Gefahrenabwehr der Bauhaus-Universität Weimar (im Weiteren Einsatzleitung genannt) zusammen.

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Einsatzleitung zur Gefahrenabwehr

Funktion in der Einsatzleitung

Funktion in der Universität

1. Einsatzleiter

Kanzler/Stellvertreter des Kanzlers

2. Stellvertreter

Leiter Servicezentrum Sicherheitsmanagement

3. Technischer Leiter

Leiter Servicezentrum Liegenschaften (SL)
Stellvertretender Leiter SL

Telefon dienstlich/privat - siehe Notfallblatt

Das Dienstzimmer des Kanzlers ist die Leitstelle der Einsatzleitung; es liegen dort aus:

  • ein Exemplar der Flucht- und Rettungspläne
  • ein Exemplar des Feuerwehrplanes

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Notfall Hochwasser

Der Notfall Hochwasser betrifft gegenwärtig nur das Objekt Belvederer Allee 25. Zum Schutz des Objektes sind folgende Maßnahmen festgelegt:
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Telefon dienstlich/privat siehe Notfallblatt

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Weimarer Notfallverbund

Klassik Stiftung Weimar
Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar
Stadt Weimar/Stadtarchiv/Stadtmuseum Weimar
Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora
Landesamt für Archäologie - Museum für Ur- und Frühgeschichte Thüringens
Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar
Bauhaus-Universität Weimar

Senckenbergische Forschungsstation für Quartärpaläontologie Weimar

Sicherheitsunternehmen

Leiter Servicezentrum Sicherheitsmanagement

Eigenständiges Handeln

Räumungsordnung

Einsatzleitung:

Für die Anordnung der Räumung oder Evakuierung eines Gebäudes ist die Einsatzleitung für Gefahrenabwehr der Bauhaus-Universität Weimar zuständig. Anwesende Vertreter der Feuerwehr und/oder der Polizei werden zur Entscheidung über die Notwendigkeit der Räumungs- oder Evakuierungsanordnung beigezogen. Sind Menschen in Gefahr und es besteht die Möglichkeit der Beiziehung nicht, entscheidet die Einsatzleitung in eigener Verantwortung.

Helfer für die Einsatzleitung:

Als Helfer der Einsatzleitung sind vorrangig eingesetzt:

  1. Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens
  2. Hausmeister der jeweiligen Gebäude

Weitere Helfer können je nach vorgefundener Situation durch die Einsatzleitung eingesetzt werden.

Räumungsalarmierung:

Die Räumungsalarmierung erfolgt durch Notfallmeldeanlagen an alle Nutzer innerhalb eines Gebäudes oder durch das Sicherheitsunternehmen an die Bereichsleiter und an den/die Hausmeister des betreffenden Gebäudes. Die Räumungsaufforderung in den Stockwerken geschieht durch Zuruf der Beschäftigten selbst. Zur Lenkung des Personenstromes können die Helfer der Einsatzleitung im Bedarfsfall Handmegaphone einsetzten.

Räumungsablauf:

  • Nach erfolgter Räumungsanordnung verlassen alle Personen die betreffenden Bereiche und begeben sich über die gekennzeichneten Fluchtwege und Treppenräume zum Sammelplatz.
  • Vor Verlassen der Räume sind die Anlagen, Geräte und Maschinen auszuschalten.
  • Soweit möglich sind Gefahrenquellen (z. B. in Gebrauch befindliche Gefahrstoffe, Druckgasbehälter etc.) zu beseitigen (z. B. Behälter schließen; in Sicherheitsschränke einstellen etc.).
  • Beim Verlassen der Räume sind Fenster und Türen zu schließen, jedoch nicht abzuschließen.
  • Offene Flammen (z. B. Brenner) sind zu löschen.
  • Die Helfer der Einsatzleitung überzeugen sich von der vollständigen Leerung des Gebäudes und melden dies der Einsatzleitung.
  • Muss der Fluchtweg aus zwingenden Gründen geändert werden, so wird dies (ggf. unter Zuhilfenahme der Handmegaphone) durch die Helfer der Einsatzleitung bekannt gegeben.

Sammelplätze

Gebäudestandort Marienstraße:

Beethovenplatz
Sammelplatznummer 1

Gebäudestandort
Geschwister-Scholl-Straße/Bauhausstraße:

Rasenfläche am Liszt-Haus
Sammelplatznummer 2

Gebäudestandort Steubenstraße:

Frauenplan
Sammelplatznummer 3

Gebäudestandort Coudraystraße:

Rasenfläche Ecke Bad- Hersfelder-Straße/
Schwanseestraße
Sammelplatznummer 4

Sammelplatznummer siehe Lageplan:

 

(Zum Vergrößern auf das Bild klicken)

Weimar, 31. Januar 2006

 

Dipl.-Ing. D. Schmidt
Leiter Servicezentrum Sicherheitsmanagement

 

Zuletzt geändert: 02.04.2012
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