Vertragswesen und Schutzrechte

Mit Novellierung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes am 7. Februar 2002 wurde das Hochschullehrerprivileg abgeschafft.

Allein der Wissenschaftler hatte bis dato das Recht, seine Forschungsergebnisse zum Patent anzumelden und zu vermarkten. Die Hochschule hatte keinerlei rechtliche Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen. Trotz des enormen Know-how-Potentials an deutschen Hochschulen wurde jedoch nur ein sehr kleiner Teil von Erfindungen patentiert und verwertet. 

Nunmehr stellen alle an der Hochschule getätigten Erfindungen im Regelfall Diensterfindungen dar. Allein der Hochschule steht das Recht zu, diese Diensterfindung in Anspruch zu nehmen, zur Erteilung eines Schutzrechts anzumelden und einer kommerziellen  Verwertung zuzuführen.

Wie mit Erfindungen an der Bauhaus-Universität umgegangen wird und welche Rechte und Pflichten an der Hochschule Beschäftigte haben, ist in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst. Für Ihre Erfindungsmeldung nutzen Sie das entsprechende Formular.

Im Jahre 2002 startete das BMBF die Patentverwertungsoffensive mit dem Ziel, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Forschungsergebnisse schneller den Weg zum Markt finden. Deutschlandweit wurden 21 professionelle Patentverwertungsagenturen (PVA) geschaffen. Die für die Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen zuständige PATON-PVA hat ihren Sitz an der TU Ilmenau.

Die Bauhaus-Universität ist aktives Mitglied des „Thüringer Verwertungsverbundes“, der aus Thüringer Hochschulen und Forschungseinrichtungen besteht.

Die zeitlich befristete Verwertungsoffensive, deren Zuständigkeit seit März 2006 beim BMWi liegt, wird bis 2010 fortgesetzt.

Sollten Sie Interesse an einer schutzrechtlich gesicherten Erfindung haben, können Sie sich hier informieren.


Kontakt

Anica Meiland, Tel. 58 25 34, E-Mail: anica.meiland@uni-weimar.de

 

Zuletzt geändert: 01.11.2011
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