Wirtschaftliche Tätigkeit
Trennungsrechnung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
Zum 01.01.2007 ist der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (2006/C 323/01), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 30.12.2006, in Kraft getreten. Die größte Bedeutung für die zukünftige Forschungsförderung der Bauhaus-Universität Weimar hat darin der Punkt: "3.1.1. Staatliche Finanzierung nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten".
Soweit dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, fällt die staatliche Finanzierung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht unter Artikel 87 Abs. 1 EG-Vertrag, wenn, zwecks Vermeidung von Quersubventionierungen, die beiden Tätigkeitsformen und ihre Kosten und Finanzierungen eindeutig voneinander getrennt werden können. Der Nachweis, dass die Kosten korrekt zugeordnet worden sind, kann im Jahresabschluss der Universitäten und Forschungseinrichtungen geführt werden. Nach Absatz 10.2. des Gemeinschaftsrahmens wird den Mitgliedsstaaten für Änderungen von Regelungen, die unter Ziffer 3.1.1. fallen, eine Frist von 24 Monaten eingeräumt.
Im Rahmen des flexibilisierten Haushalts des Freistaates Thüringen werden die Hochschulen nach § 5 ThürHhG 2008/2009 wie Landesbetriebe geführt, aber mit der Maßgabe, nach Einnahmen und Ausgaben zu wirtschaften. Für die Einführung der Trennungsrechnung zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten müssen folgende Aufgaben bewältigt werden:
- Zuordnung der wirtschaftlichen und der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten zu Buchungskreisen,
- Einführung bzw. Weiterentwicklung kostendeckender Kalkulationen,
- Einführung von Aufschreibungssystemen für die Nachkalkulation,
- Einführung von Leistungsverrechnungen zwischen den wirtschaftlichen Tätigkeiten einerseits
und den nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten andererseits, - Entwicklung der Nachweisführung im Jahresabschluss der Hochschulen.
Seit 01. Februar 2009 werden nur noch Unterlagen nach diesem Verfahren akzeptiert.
Das Kalkulationsschema ist ausschließlich für den internen Gebrauch zu verwenden und betrifft nur die Kalkulation von Projekten in der Titelgruppe 75.
NEU AB 1. April 2012:
Schema Projektkalkulation Fakultät Architektur
Schema Projektkalkulation Fakultät Bauingenieurwesen
Zuletzt geändert: 29.03.2012
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