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Masterstudingang Urbanistik

Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein überdurchschnittlich guter Abschluss B.Sc. im Studiengang Urbanistik oder ein vom zuständigen Prüfungsausschuss als inhaltlich vergleichbar anerkannter Hochschulabschluss bzw. Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie. Der Bewerber soll im Regelfall 240 Leistungspunkte (LP) erfolgreich absolviert haben. Über Bewerber mit weniger als 240 LP entscheidet auf Antrag und nach Einzelfallprüfung die Eingangsprüfungskommission. Sie kann ggf. entsprechende Auflagen erteilen und Anrechnungen von außerhochschulisch erworbenen Kompentenzen vornehmen.

Zulassungsvoraussetzung ist darüber hinaus ein Bestehen der Eingangsprüfung für den Studiengang Urbanistik oder ein vom zuständigen Prüfungsausschuss als inhaltlich vergleichbar anerkanntes Verfahren einer anderen Hochschule. Näheres regelt die Eignungsprüfungsordnung für den Studiengang Urbanistik (siehe Anlage 1 der Studienordnung).

Die Arbeitssprache im Masterstudiengang Urbanistik ist Deutsch. Studienbewerber, die als Bildungsausländer zu betrachten sind und Deutsch nicht als Muttersprache  beherrschen, müssen deshalb deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (DSH-1, TestDaF mit mind. 4 x TDN 3 oder ein gleichwertiger Abschluss), sofern sie nicht über den Hochschulabschluss eines deutschsprachigen Studienganges verfügen. Bewerber sollten außerdem über englische Sprachkenntnisse verfügen, die sie befähigen, Texte normalen Schwierigkeitsgrades in dieser Sprache zu verstehen und wiedergeben zu können.

Bewerbungsunterlagen
Die Teilnahme an der Eingangsprüfung setzt eine schriftliche, formlose Anmeldung und ein ausgefülltes und unterschriebenes Online-Bewerbungsformular voraus.

Mit dem Antrag sind einzureichen:

  1. ein tabellarischer Lebenslauf mit Studien-, Praktikums- und Auslandserfahrung
  2. eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Bachelorstudienganges Urbanistik oder eines gleichwertigen Abschlusses sowie das Diploma Supplement
  3. ein Motivationsschreiben, das den Studien- und Berufswunsch begründet.
  4. ein Essay mit maximal 10.000 Zeichen zu einer stadtplanungs- bzw. stadtforschungsbezogenen Thematik oder zum Forschungsfeld der Urbanistik insgesamt 
  5. Dokumentation bisheriger Arbeiten, vorzugsweise der Bachelor-Abschlussarbeit.
  6. eine schriftliche Erklärung über die Autorenschaft der eingereichten Arbeiten (Eigenständigkeitserklärung)

Die eingereichten Unterlagen werden dem Bewerber bei Nichteignung nach Ablauf der Widerspruchsfrist auf Antrag und eigene Kosten wieder ausgehändigt.

Bewerbungsschluss
ist der 15. Juli des Jahres

Einreichen der Bewerbung
Bewerbungen sind zu richten an:

Bauhaus-Universität Weimar
Institut für Europäische Urbanistik
Belvederer Allee 5
D - 99423 Weimar

Weitere Informationen
Studiengangleitung:
Prof. Dr. Max Welch Guerra
Bauhaus-Universität Weimar
Institut für Europäische Urbanistik
99421 Weimar
Telefon: +49 (0) 3643 - 58 32 58
Telefax: +49 (0) 3643 - 58 26 21
max.welch@uni-weimar.de

Koordination:
Dagmar Küthe
Bauhaus-Universität Weimar
Institut für Europäische Urbanistik
99421 Weimar
Telefon +49 (0) 3643 - 58 26 52
Telefax +49 (0) 3643 - 58 26 42
dagmar.kuethe@uni-weimar.de

Bewerbungsverfahren
Die Eingangsprüfung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

Teil  A:
Tabellarischer Lebenslauf, ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse (in Kopie) sowie ein Motivationsschreiben (maximal 1 Seite), welches Aussagen zum Berufswunsch und zur Studienmotivation enthält. (Wichtung 20 % = maximal 20 Punkte).
Teil B:
Ein Essay mit maximal 10.000 Zeichen. Hierbei soll der Bewerber sich zu einer stadtplanungs- bzw. stadtforschungsbezogenen Thematik seiner Wahl oder zum Forschungsfeld der Urbanistik insgesamt äußern und persönlich Stellung beziehen. (Wichtung 25 % = maximal 25 Punkte)
Teil C:
Ein persönliches Eingangsgespräch zum Berufsbild und zur Studienmotivation sowie zur persönlichen Berufsqualifikation des Bewerbers (Wichtung 25 % = maximal 25 Punkte

Nach dem Eingang Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen findet Ende Juli ein Auswahlgespräch statt, zu dem Sie rechtzeitig eingeladen werden. Für Bewerber, die im Ausland leben oder denen die Anreise zum Eingangsgespräch nicht zu jedem Zeitpunkt zumutbar und möglich ist, kann der Prüfungsausschuss einen Ausweichtermin oder eine alternative Regelung zur Sicherstellung der Eignung festlegen.

Studiengebühren
Es werden keine Studiengebühren erhoben, abgesehen von den üblichen Semesterbeiträgen (ca. 95 EUR pro Semester).


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