Masterprogramme
Antrag_Eignungsfeststellung.pdf Formular Eignungsfeststellung | 11.2 K |
Masterprogramme EU/AdUrb
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung ist der Hochschulabschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule in den Studiengängen bzw. Fachgebieten Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Bauingenieurwesen, Geographie, Stadt- und Architektursoziologie, Umweltwissenschaft oder vergleichbare raumorientierte Wissenschaften. Über die Gleichwertigkeit entscheidet im Zweifelsfall der Prüfungsausschuss.
Für beide Masterstudiengänge sind gute Englischkenntnisse nachzuweisen. Allerdings wird das Erlangen der deutschen Sprache ausdrücklich empfohlen, um sich im Gastland orientieren zu können.
Bewerbungsunterlagen
Zur Bewerbung müssen folgende Bewerbungsunterlagen eingereicht werden:
- ausgefüllter Antrag auf Eignungsfeststellung (Formular siehe oben)
- ausgefülltes Bewerbungsformular der Online-Bewerbung (Zugang zum Online-Portal hier)
- 1-seitiges Motivationsschreiben
- bis zu drei Arbeitsproben (Entwürfe, Modelle, Veröffentlichungen, Master-, Bachelor- oder Diplomarbeiten etc.) ausschließlich in digitaler Form auf CD
- Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigte Kopie des zum Studium berechtigenden Zeugnisses (Abitur, A-Level, etc.))
- Hochschulabschlusszeugnis incl. Übersicht über die erbrachten Studienleistungen (Kurse und Noten), falls diese nicht aus dem Zeugnis ersichtlich sind (jeweils als beglaubigte Kopie). Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen mit einer beglaubigten Übersetzung (Deutsch oder Englisch) eingereicht werden.
- Nachweis englischer Sprachkenntnisse durch entweder:
TOEFL-Test mit 550 Punkten (paper-based), 213 Punkten (computer-based) oder 79 Punkten (internet-based)
Cambridge Certificate in Advanced English, level C
IELTS, Band 6.0
UNIcert, Stufe 3 oder
durch einen vergleichbaren Test.
Ausnahmen sind möglich, wenn das Studium in englischer Sprache absolviert wurde oder Auslandsaufenthalte im englischsprachigen Raum nachgewiesen werden.
Bewerbungsschluss
ist der 25. Juni des laufenden Jahres
Einreichen der Bewerbung
Bewerbungen sind zu richten an:
Bauhaus-Universität Weimar
Institut für Europäische Urbanistik
Belvederer Allee 5
D - 99425 Weimar
Bewerbungsunterlagen, die per Fax oder E-Mail eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
ACHTUNG: Bewerber aus China für das Masterprogramm AdUrb müssen sich direkt an der Tongji Universität in Shanghai für das dort angebotene AdUrb-Studium bewerben.
Bewerber aus China für das Masterprogramm EU
Bevor Sie sich bei uns bewerben können, müssen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse etc.) von der Akademischen Prüfstelle (APS) durchsehen lassen und sich dort einem Interview unterziehen. Anschließend senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit dem Originalzertifikat der APS.
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Kulturreferat, Akademische Prüfstelle
Landmark Tower 2, Büro 0311
8 North Dongsanhuan Road
Chaoyang District, 100004 BEIJING
VR CHINA
Tel.: 0086 - 10 - 6590 7138
Fax: 0086 - 10 - 6590 7140
www.deutschebotschaft-china.org
kuaps@163bj.com
Weitere Informationen
Bauhaus-Universität Weimar
Institut für Europäische Urbanistik
Frau Dagmar Küthe
D-99425 Weimar
Tel.: + 49 (0)3643 - 582652
Fax: + 49 (0)3643 - 582642
E-Mail: urbanistik@archit.uni-weimar.de
Bewerbungsverfahren
Nach dem Eingang Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen finden jeweils im Juli die Eignungsfeststellungsgespräche für das kommende Wintersemester statt, zu der Sie rechtzeitig eingeladen werden. Die Gespräche werden im Institut für Europäische Urbanistik (IfEU) in der Belvederer Allee 5, Weimar, durchgeführt. In der Eignungsfeststellung werden die Fach- und Sprachkompetenz geprüft. Ein Gespräch dauert ca. 30 Minuten. Studierende, deren Hauptwohnsitz sich im Ausland befindet und denen eine Anreise zur Eignungsfeststellung nicht zugemutet werden kann, können von der Eignungsprüfung befreit werden. Ihre Qualifikation wird in diesem Fall auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen beurteilt.
Studiengebühren
Masterprogramm EU
Es werden keine Studiengebühren erhoben, abgesehen von den üblichen Semesterbeiträgen (ca. 130 EUR pro Semester).
Masterprogramm AdUrb
Für die Austauschsemester (2. und 3. Semester) erhebt die jeweilige Partneruniversität, an der der Austausch stattfindet, von jedem Studenten eine Unkostenpauschale in Höhe von insgesamt 2.000 EUR. (In der Unkostenpauschale sind keine Reisekosten, Krankenversicherung, Unterkunft und Verpflegung enthalten.) Daneben werden jedes Semester die üblichen Semesterbeiträge (ca. 130 EUR pro Semester) erhoben.
Stipendium
Wir möchten darauf hinweisen, dass es dem Institut für Europäische Urbanistik nicht möglich ist, Stipendien zu vergeben.


