Zielstellung:
Bei
Stahlbetontragwerken ist im allgemeinen eine Rißbildung in den zugbeanspruchten
Querschnittsteilen nicht zu vermeiden. Aus diesem Grund müssen die entstehenden
Rißbreiten auf Maße beschränkt werden, die im Hinblick auf die
Dauerhaftigkeit, die Gebrauchsfähigkeit und das Erscheinungsbild nicht als
Mangel angesehen werden.
In
den Normen sind für den Nachweis zur Beschränkung der Rißbreite
Konstruktionsregeln bzw. -tabellen angegeben. Mit deren Hilfe läßt sich bei
lastbeanspruchten Bauteilen ein zulässiger Stabdurchmesser bzw. ein zulässiger
Höchstwert der Stababstände und bei zwangsbeaspruchten Bauteilen eine
erforderliche Mindstbewehrung ermitteln.
Ziel
dieser Arbeit ist es, die theoretischen Grundlagen für den Nachweis zur Beschränkung
der Rißbreite nach DIN 1045 (7.88), EC 2 und DIN 1045-1 (Entwurf 11.98) zu
analysieren, und Unterschiede in den Berechnungsansätzen dieser Normen
aufzuzeigen
Unter
Nutzung dieser Berechnungsansätze sind Vergleiche mit grafischen
Bemessungshilfen (für DIN 1045 (7.88) und EC 2) zu führen und
Berechnungsalgorithmen zu erarbeiten, mit denen auf analytischem Wege der zulässige
Grenzdurchmesser und die erforderliche Mindestbewehrung ermittelt werden können.
Weiterhin sind Vorschläge für ein Bemessungskonzept temperaturbeanspruchter Stahlbetonkonstruktionen zu erarbeiten, indem die erforderliche Mindestbewehrung anhand der tatsächlichen Temperaturverhältnisse und nicht wie in den genannten Normen über die Rißbildungsschnittgrößen ermittelt wird.