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Erdbeben in Thüringen?
Zur Seismizität Thüringens und zu bestehenden Normenregelungen
Jährlich ereignen sich weltweit mehrere starke Erdbeben, die großen ökonomischen Schaden verursachen und Menschenleben fordern. Die in Erdbebengebieten betroffenen Bauwerke sind in der Mehrzahl nicht erdbebengerecht ausgelegt. Die Schadensmuster und die zu treffenden Entscheidungen hinsichtlich Abrißnotwendigkeit oder Ertüchtigung stellen sich dabei bauweisenabhängig unterschiedlich dar.
Daß auch in mitteleuropäische Erdbebengebieten Schadensbeben zu erwarten sind und hohe volkswirtschaftliche Verluste bedingen können, wurde beim Roermond-Erdbeben (12.April 1992) deutlich. Das Beben richtete einen Sachschaden von rund DM 250 Mio. an, wobei der Großteil der Schäden an Wohngebäuden (ca. DM 65 Mio.) und Geschäfts- bzw. Industriegebäuden samt Einrichtung und Waren (ca. DM 80 Mio.) entstand [1]. Die von dem Beben verursachten Schäden konzentrieren sich auf wenige Orte, in denen die Erschütterungen die Intensität VI erreicht oder überschritten haben (Erläuterungen zur Intensität siehe Anlage I.).
Diese Intensität wurde bei historischen Erdbeben in Thüringen schon erreicht bzw. überschritten. In Abhängigkeit von regionalen Wertekonzentrationen erscheinen deshalb Erdbeben-Schadenpotentiale realistisch, die aus dem Schadensausma0ß des Roermond-Erdbebens abgeleitet werden können.
Bis in die Mitte der 80er Jahre bestand in der damaligen DDR von behördlicher Seite die Auffassung, daß die Seismizität des Territoriums als vernachlässigbar gering zu betrachten sei.
Eine Neueinschätzung der seismischen Gefährdung auf der Grundlage des erweiterten und überarbeiteten Erdbebenkataloges (Zentralinstitut für Physik der Erde) verdeutlichte jedoch die Notwendigkeit, eine Korrektur dieser Auffassung anzugehen [2]. Die wissenschaftliche und ingenieurseitige Untersetzung der abzuleitenden Schlußfolgerungen wurden nicht zuletzt auch durch Mitarbeiter des Instituts für Industrie- und Spezialbau und der Bauakademie geleistet.
Den Vorschriften liegen zwei unterschiedliche Karten zugrunde, die eine detaillierte Beschreibung der seismischen Gefährdung auf deterministischer und probabilistischer Grundlage ermöglichen. Es wird deutlich, daß das Erdbebengebiet im Raum Gera - Leipzig eine besondere Stellung einnimmt, die in Fachkreisen als Saxo-Thüringische seismische Provinz Eingang gefunden hat. Die Erdbebengefährdung in dieser Region erfordert neben konstruktiven Maßnahmen auch die rechnerische Berücksichtigung des Lastfalles Erdbeben.
Die für das Nationale Anwendungsdokument zum EC 8 gegenwärtig in Vorbereitung befindliche Karte geht von einer mittleren Wiederholungsperiode von 475 Jahren aus. Dieses Gefährdungsniveau wird für allgemeine Hochbauten als ausreichend angesehen. Für Bauwerke mit erhöhtem Risikopotential steht jedoch allgemein die Forderung nach einer seismologischen Standortbegutachtung, wobei von Bemessungsereignissen mit deutlich geringerer Eintrittswahrscheinlichkeit auszugehen ist. In diesem Sinne stellen die Konturen und Intensitätsangaben für die Bauwerkslegung untere Grenzwerte dar.
Das stärkste bisher in Mitteldeutschland beobachtete und dokumentierte Erdbeben von 1872 (bei Schmölln) läßt eine Intensität größer VII (7) im Thüringer Raum als wahrscheinlich erscheinen.
Die Intensität als Beschreibung der beobachteten Effekte der Bodenbewegung verdeutlicht zugleich die möglichen Folgen, die solche Erdbebenereignisse bedingen können. Diese Konsequenzen stehen, wenn man von den nicht quantifizierbaren menschlichen Sekundärwirkungen absieht, hinsichtlich der ökonomischen Aufwendungen (für den Wiederaufbau, die Rekonstruktion oder Verstärkung) in keinem Verhältnis zu den geringeren Aufwendungen, die eine ereignisgerechte Bauwerksauslegung in der Regel abverlangen wird.
Die Abschätzung der Erdbebenfolgen in den gesondert markierten Gebieten (Abb. 1, Abb. 2) hat bezüglich der Wohnbauten folgenden Sachverhalten Rechnung zu tragen:
- Die Bauwerke sind allgemein nicht gegen seismische Horizontallasten ausgelegt. Die in jedem Bauwerk vorhandene, aber begrenzte Erdbebenwiderstandsfähigkeit resultiert in erster Linie aus den Vorkehrungen gegen Windeinwirkungen und der Qualität von Entwurf und Ausführung.
Für die Bauwerke mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis bzw. Risikopotential ergeben sich aus der notwendigen Beurteilung der Erdbebensicherheit Konsequenzen, die in vielen Fällen nur in staatlicher Verantwortlichkeit zu regeln sind:
- Die Einführung bzw. Anwendung der DIN 4149 obliegt der jeweiligen Landesgesetzgebung.
Zu den Besonderheiten der Erdbebengefährdung in Thüringen
Das Land Thüringen weist hinsichtlich seiner Erdbebengefährdung gegenüber allen anderen Bundesländern eine Besonderheit auf, die sich mit dem Begriff der induzierten Seismizität, d.h. mit der durch den Eingriff des Menschen in die Natur hervorgerufenen Seismizität verbindet.
Mehrere schwere Gebirgsschläge sind bisher im Kalibergbau-Revier Werra beobachtet worden (Tabelle 1)
Der Gebirgsschlag von Völkershausen (13. März 1989) erreichte mit einer Magnitude von 5,5 eine Größe der Energiefreisetzung, die für die tektonischen (natürlichen) Erdbeben als Maximalereignis in einem Zeitraum von 500 Jahren zu betrachten ist. Dieser Gebirgsschlag ist zugleich dem bisher in der Welt stärksten bergbauinduzierten Erdbeben in Südafrika (Witwatersrand, 1977) gleichzusetzen. Eine Wiederholung derartiger Ereignisse ist trotz der drastischen Reduzierung der Fördertätigkeiten nicht auszuschließen.
Die Beseitigung der Erdbebenfolgen in Völkershausen erforderte enorme volkswirtschaftliche Mittel. Vergleichbare Ereignisse dürften die Möglichkeiten eines Bundeslandes allein übersteigen.
Der Gebirgsschlag hat einige der bereits genannten Aspekte bestätigt und in konkreten Größen verdeutlicht [6]:
- Die Bauwerke weisen eine begrenzte Widerstandsfähigkeit und eine Vielzahl von Entwurfs- bzw. Ausführungsmängeln auf. Veraltertes Material (angefaultes oder befallenes Holz) begünstigen das Versagen stabilitätsentscheidender Knotenpunkte.
Durch die Staatliche Bauaufsicht wurde unmittelbar nach dem Ereignis und der Begutachtung aller baulichen Anlagen im Umkreis von 12 km folgende Bilanz aufgemacht [7]: Tabelle 2
Literatur:
[ 1] Berz, G.: Das Roermond-Erdbeben 1992: Folgerungen für die Erdbebenversicherung.
DGEB-Publikation Nr. 7 Seismische Einwirkungen auf Bauwerke unterschiedlichen Risikopotentials. Europäische Regelwerke (Hrsg. E. Ham-pe und J. Schwarz), 11 - 18.
Anlage I
Auszug aus der Makroseismischen Skala 1992 (EMS-92) [ 5]
(nicht authorisierte deutsche Übersetzung der englischsprachigen Originalversion durch den Autor)
Intensität V (5): strong (stark)
a) Das Beben wird von den meisten im Inneren der Bauwerke gespürt. Einige sind verängstigt und laufen aus den Häusern. Viele Schlafende wachen auf. Beobachter spüren starke Erschütterungen und Bewegungen von Bauwerk, Raum und Einrichtung.
(Schadensgrad 1: Haarrisse in einigen wenigen Wänden, Herauslösen kleinerer Putzteile, Herunterfallen loser Steine von oberen Bauwerksteilen)
Intensität VII (7): damaging (schädigend)
a) Die meisten Leute sind verängstigt und versuchen, nach außen zu gelangen. Viele haben Schwierigkeiten zu stehen, insbesondere in oberen Bauwerksgeschossen.
Schadensgrad 2: Risse in vielen Wänden, (Teile von) Schornsteinen fallen herunter, große Putzstücke lösen sich ab.
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